Anton Brown: Unterschied zwischen den Versionen

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Quelle: Allgemeines Handbuch der Freimaurerei, Band 1, von C. Lenning, F. A. Brockhaus, 1863
Quelle: Allgemeines Handbuch der Freimaurerei, Band 1, von C. Lenning, F. A. Brockhaus, 1863


Lord Viscount Montecute, wurde als Großmeister der englischen Grossloge 19. April 1732 eingesetzt. Er erschien nur einmal während seiner einjährigen Amtsführung. Desto tätiger war sein deputierter Großmeister Batson, sodas in dem einen Jahre 25 Logen installiert wurden.  
Lord Viscount Montecute, wurde als [[Großmeister]] der [[UGLE|englischen Grossloge]] 19. April 1732 eingesetzt. Er erschien nur einmal während seiner einjährigen Amtsführung. Desto tätiger war sein deputierter Großmeister Batson, sodas in dem einen Jahre 25 Logen installiert wurden.  


Unter seiner Hammerführung faßte die Grossloge einen Beschluss gegen bettelnde Brüder, wonach jeder, der sich der Bettelei bei Mitgliedern schuldig machte, auf immer von aller Unterstützung aus der allgemeinen Almosenkasse ausgeschlossen sein sollte.
Unter seiner Hammerführung faßte die Grossloge einen Beschluss gegen bettelnde Brüder, wonach jeder, der sich der Bettelei bei Mitgliedern schuldig machte, auf immer von aller Unterstützung aus der allgemeinen Almosenkasse ausgeschlossen sein sollte.


[[Kategorie: Persönlichkeiten]]
 
==Siehe auch==
*Wikipedia-Artikel (6. Viscount): https://de.wikipedia.org/wiki/Viscount_Montagu
 
[[Kategorie: Persönlichkeiten|Brown]]

Aktuelle Version vom 7. April 2025, 09:38 Uhr

Anton Brown

Quelle: Allgemeines Handbuch der Freimaurerei, Band 1, von C. Lenning, F. A. Brockhaus, 1863

Lord Viscount Montecute, wurde als Großmeister der englischen Grossloge 19. April 1732 eingesetzt. Er erschien nur einmal während seiner einjährigen Amtsführung. Desto tätiger war sein deputierter Großmeister Batson, sodas in dem einen Jahre 25 Logen installiert wurden.

Unter seiner Hammerführung faßte die Grossloge einen Beschluss gegen bettelnde Brüder, wonach jeder, der sich der Bettelei bei Mitgliedern schuldig machte, auf immer von aller Unterstützung aus der allgemeinen Almosenkasse ausgeschlossen sein sollte.


Siehe auch